Was in Nizza tatsächlich beschlossen wurde

Diethelm Raff, Zürich, 11. 12. 2000

Fast alle Zeitungen berichteten, die Vorhaben in Nizza seien gescheitert. In Tat und Wahrheit hat man mit einer Vielzahl von Beschlüssen für die anrollende EU-Despotie entscheidende Grundlagen geschaffen.

Abschaffung der Kontrolle durch jedes einzelne Land:

Neu können 8 Länder oder mehr ohne Zustimmung der anderen eine gemeinsame Politik vereinbaren (unter dem Titel „Verstärkte Zusammenarbeit“ Titel VII des EU-Vertrages). Ausgenommen davon sind auf Betreiben Englands vorläufig militärische Angelegenheiten (Klausel J), aber nur deshalb, weil England die angekündigten Angriffskriege nur mit der Nato zusammen führen will. Das bedeutet, dass die EU in Zukunft auf Bedenken einzelner Länder keine Rücksicht mehr nehmen muss. Dieses Land muss dann später einfach die Bestimmungen nachvollziehen, die andere vorgegeben haben. Gemäss den Wünschen von Deutschland und Frankreich gibt es jetzt eine Avantgarde wie bei den Leninisten, die den anderen ihren Willen aufzwingen kann. Der französische Präsident Chirac hat dementsprechend an der Abschlusspressekonferenz am frühen Morgen des 11. Dezember 2000 um 5.00 erklärt, dass sie damit ihr wichtigstes Ziel des Gipfels erreicht hätten. So können sie in Kauf nehmen, dass sie es noch nicht ganz geschafft haben, das Vetorecht eines einzelnen Staates ganz durch Mehrheitsentscheidungen zu ersetzen. Spätestens hier wird die Behauptung der EU-Beitrittsbefürworter absurd, die Schweiz könnte bei einem Beitritt überall mitreden.

Einschränkung der demokratischen Kontrolle durch die Länderparlamente

In den meisten Bereichen muss in Zukunft mit Mehrheitsentscheidung abgestimmt werden, was ursprünglich in der Europäischen Gemeinschaft die Ausnahme war. Ersetzt wird die Einstimmigkeit, die garantiert hat, dass jeder Staatschef von seinem Parlament den Auftrag erhalten konnte, sich gegen eine neue Verordnung, Richtlinie oder Entscheidung in der EU auszusprechen. Auf diese Art und Weise wäre wenigstens eine kleine Möglichkeit bestehen geblieben, dass der Wille des Volkes über das nationale Parlament durchgesetzt werden konnte. Da die Regierungschefs aber geheim tagen, kann das nationale Parlament jetzt nicht mehr kontrollieren, ob der Auftrag ausgeführt worden ist. Die EU stellt sich damit immer deutlicher ausserhalb der europäischen aufgeklärten Tradition, die festlegt, dass die Souveränität beim Staatsvolk liegt.

Attacke auf unbotmässige Länder

Mit dem veränderten Artikel 7 des EU-Vertrages können 12 von 15 Staatschefs behaupten, es bestünde in einem anderen Land eine Gefahr für die Verletzung von Freiheit, Demokratie, Menschenrechten, Grundfreiheiten oder Rechtsstaatlichkeit. Gegebenenfalls bestimmen sie einige demokratisch nichtlegitimierte Personen, die diese Behauptung untersuchen sollen. Mit dieser Bestimmung, dass bereits eine Gefahr einer Unrechtshandlung geahndet werden kann, stellt sich in Wirklichkeit die EU ausserhalb der Rechtsstaatlichkeit, weil selbst im Strafrecht nur eine widerrechtliche Handlung geahndet werden darf. Ausserdem müsste die Untersuchung nach europäischem aufgeklärtem Denken durch ein unabhängiges Gericht geschehen, das aufgrund ausgearbeiteter Rechtsgrundsätze urteilt. Mit diesem Artikel ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, unbotmässige Länder unter Druck zu setzen. Auch hier wird das Prinzip der Selbstbestimmung der Länder aufgehoben, wie sie im Völkerrecht als Teil der Selbstbestimmung des Bürgers, bis heute verankert ist.

Ankündigung baldiger Angriffskriege

In Nizza beschlossen die Staatschefs hinter verschlossenen Türen, so rasch wie möglich Truppen aufzustellen, die zur „Krisenbewältigung“ und für „friedensschaffende Massnahmen“ eingesetzt werden, was gemäss neuer Nato-Doktrin vom April letzten Jahres andere Worte für Angriffskriege sind. Diese werden geplant für Rohstoffe, gegen unbotmässige Länder mit ungenügenden Reformen, bei Grenzstreitigkeiten usw. (Art. 17.2 EU-Vertrag). Gemäss Artikel 11.2 müssen die Mitgliedsstaaten eine solche Politik „aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität“ unterstützen. Man erinnert sich mit Grausen an den Warschauer Pakt, der die Satelliten zur Teilnahme an Unterdrückung zwang. Das „Krisenmanagement“ der EU besteht zunächst darin, dass ein Polit- und Sicherheitskomitee zentral alle Informationen verwaltet, die zu einer Entscheidung führen müssen. Die demokratisch nicht kontrollierte Europäische Kommission hat als einzige Institution das Recht, die gegen ein anderes Land angewendeten Massnahmen zu initiieren. In Nizza ist gleichzeitig dem Präsidenten der Kommission erlaubt worden, sich zum Chef über die Vertreter der Länder aufzuschwingen. Er hat die politische Führung, er weist jedem Landesvertreter seinen Posten zu und kann ihn auch zum Rücktritt zwingen. Das heisst, will der Kommissionspräsident Krieg initiieren, hat er die Macht dazu erhalten, wenn er die Ministerpräsidenten davon überzeugen kann. Das europäische Parlament kann dazu nichts sagen, es wird nur angehört (Art. 21 EU-Vertrag).

Wie weit die Kriegsvorbereitungen schon gediehen sind, bei denen die Schweiz beteiligt werden soll, zeigt sich im Inland-Leitartikel der NZZ (S. 11) gezielt zu Silvester, mit dem angekündigt wird, was das neue Jahr bringen wird. Matthias Saxer wird dazu gebracht, die Schweizer aufzufordern, innerhalb des Konzeptes „Sicherheit durch Kooperation“ im Rahmen der Nato Söhne und  Töchter fremder Mütter und Väter im Ausland zu ermorden - notabene für Rohstoffe, gegen reformunwillige Länder oder bei anderen „Konflikten“. Den eigenen Tod soll die Jugend für kaltblütige Machtstrategen in Kauf nehmen. „Und setzt ihr nicht das Leben ein - nie wird euch das Leben gewonnen sein“ - als ob Schiller damit gemeint hätte, sein Leben für Geld- und Machtstreber einzusetzen. Wer sich lieber für Freiheit und Menschenrechte einsetzt wird nebenbei als „Defätist“ beschimpft: Wie immer vor einem Angriffskrieg muss man der Jugend eine Ideologie für das Morden liefern. Welch eine Farce gerade in der Schweiz, die nur mit ihrer Neutralität die Möglichkeit hat, wirklich für den Frieden tätig zu werden - innerhalb des Roten Kreuzes, als Diplomaten, mit dem Katastrophenhilfscorps, als neutrales Land, das zu Friedensgesprächen einladen kann usw. Wenn der Krieg schon an Silvester in der Zeitung angekündigt wird, dann ist es höchste Zeit, dass die Bürger aufbegehren und die Armee auf die Selbstverteidigung beschränkt lassen.

Unabhängigkeit der EU-Organe aufgehoben

Die nur scheinbare Trennung der Gewalten innerhalb der EU wurde in Nizza ganz offiziell aufgehoben. Im Vertrag von Nizza (S. 21) wird daran erinnert, dass die verschiedenen EU-Organe dazu verpflichtet sind, loyal zusammenarbeiten, ja sogar gemeinsame Vereinbarungen zu treffen (Parlament, EU-Kommission und Ministerrat). Eine Demokratie zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass die Gewalten ausdrücklich getrennt sind. Denn wie will ein Parlament die Regierung kontrollieren, wenn sie sich dieser gegenüber loyal verhalten muss. Das erinnert an die sozialistische „Demokratie“ im ehemaligen Osteuropa.

Aufpfropfen einer Grundrechtscharta

Die Grundrechtscharta wurde von 62 nichtlegitimierten Personen, deren Namen zunächst nicht zu erfahren waren, innerhalb eines halben Jahres geheim ausgearbeitet. Die Einwände eines Teils dieser Personen wurden nicht diskutiert. Die Öffentlichkeit hatte erst seit Juni vergangenen Jahres Zugang zu dieser Grundlage einer neuen Verfassung. Die Grundrechtscharta hat schon deshalb keine Legitimation, weil sie von den Bürgern in Europa nicht diskutiert werden konnte und deshalb auch nicht die Verfassung eines demokratischen Gebildes sein kann. Diese Grundrechtscharta geht weit hinter die Europäische Menschenrechtserklärung zurück. Es stellt sich die Frage, warum die EU nicht einfach dieser bereits ausgearbeiteten Erklärung beigetreten ist. Offenbar will man fundamentale Freiheitsrechte der Bürger nicht mehr beibehalten. Freiheitsrechte, die gar nicht in Frage gestellt werden dürfen, wenn ein Staat eine Legitimation haben will. Der Bürger überträgt nämlich dem Staat nur so lange die Staatsmacht, wie dieser die eingeborenen Rechte des Menschen respektiert.

Ein Recht auf Leben und auf Unversehrtheit zum Beispiel, hat in der Grundrechtscharta nicht mehr jeder Mensch, sondern nur noch jede Person (Artikel 2 und 3). Nach der Definition derjenigen, die alte und geistig behinderte Menschen wie im Nationalsozialismus töten wollen, ist ein Mensch mit Bewusstseinsstörungen keine Person mehr. Deshalb braucht es auch einen extra Artikel für alte Menschen, obwohl sie ja auch Menschen sind. Darin ist aber nur noch ein Recht auf Würde und Unabhängigkeit für ältere Menschen angegeben (Artikel 25). Im Gegensatz zum naturrechtlichen Gedanken, dass die Würde jedem Menschen eingegeben ist, sprechen die Mörder älterer Menschen die Würde nur noch bestimmten Menschen zu. Die Parlamente der EU-Staaten müssen von möglichst vielen Bürgern aufgefordert werden, diese Charta nicht zu unterschreiben.

Die Familie ist nicht in besonderer Weise geschützt, auch nicht vor Eingriffen des Staates, wie es zur Grundlage jedes demokratischen Staates gehört, im Artikel 33 handelt es sich nur um eine Soll-Bestimmung. Stattdessen gibt es nur noch ein Recht, eine Familie zu gründen (Art. 9) Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern als Schutz vor dem Staat gibt es nicht. Stattdessen gibt es ein Recht, dass der Staat die Interessen des Kindes auch gegen den Willen der Eltern durchsetzen kann. (Art. 24). Die wissenschaftliche Lehrfreiheit ist nicht mehr geschützt (Artikel 13). Neben dem Eigentumsrecht gibt es die Freiheit des Unternehmers, was deren Position in der Zeit der verantwortungslosen Gewinnmaximierer stärkt. Professor Karl-Albrecht Schachtschneider hat in Zeit-Fragen vom 9. Oktober 2000 eine ausführliche Kritik an dieser Charta formuliert.

Verordnete Berufstätigkeit für Frauen

In der Sozialagenda wird festgelegt, dass in der EU bis zum Jahr 2010 die Beschäftigungsquote der Frauen auf über 50% zu erhöhen. Die Probleme mit den Renten dienen dazu, die erzwungene Eingliederung der Frauen in die globalisierten Arbeitsstrukturen zu rechtfertigen (Artikel 2, 6, 10 und 22), wozu wie im ehemaligen Osten die frühe Trennung der Kinder von den Müttern unausweichlich ist.

Erzeugung bindungsloser Menschen

Die EU ordnet sich den Anforderungen des börsenorientierten „Wirtschaftens“ unter, (Artikel 25, Sozialagenda) abstatt die von Menschen erzeugten „Zwänge“ auszuloten und entsprechende Gegenmassnahmen zu planen. Sie kündigt eine „Umstrukturierung des Produktionsapparates und sektorielle Veränderungen“ an, die innerhalb der EU aus der weiteren Aufhebung von Schutzmechanismen gegen die Zerstörung der sozial eingebundenen Unternehmen folgen werden. (Artikel 19, Sozialagenda) Der einzelne Mensch muss so umgebogen werden, dass er jederzeit überallhin verschickbar ist. Die EU will diese Funktion für die börsencotierten Firmen einnehmen und „einen positiven Umgang mit diesem Wandel“ erzeugen (Artikel 19). Besonderer Wert wird mit einem Spezialprogramm auf den „Ausbau der Mobilität“ gelegt (Artikel 18 Sozialagenda und Aktionsplan für die Mobilität), was nichts anderes heisst als ein Lebensentwurf zu erzeugen, in dem man sich nirgends in der Familie, in Vereinen, Vereinigungen und Gemeinden längerfristig engagieren und binden will, also auch Verantwortung übernimmt. Deshalb muss unter anderem in allen Schulen der Fremdsprachunterricht, besonders Englisch gefördert werden. Die EU fordert sogar - in Abkehr von der Eigenständigkeit von Gemeinden und Ländern, Vereine und Vereinigungen, Unternehmen und Arbeitnehmerorganisationen vom Staat, dass alle an diesem Programm „ihren Teil beizutragen haben“ (Artikel 27).

Projekte für den Anschluss weiterer Länder

Innerhalb von 5 Jahren sollen 8,1 Milliarden Franken dafür aufgewendet werden, den Anschlussprozess weiterer Mittelmeerländer an die EU zu finanzieren. Nachdem die westlichen Balkanländer durch Bomben gefügig gemacht worden sind und den von der EU finanzierten Präsidenten gewählt haben, zahlt der Steuerzahler jetzt 7 Milliarden Franken, um die westlichen Balkanländer in die EU zu führen. (Schlussfolgerungen des Präsidenten, Punkte 59 und 60)

Schnellere Umsetzung der Agenda 21

In den Schlussfolgerungen des Vorsitzes, in denen alle Beschlüsse zusammengefasst wird unter Punkt 44 festgelegt, dass in einem halben Jahr ein Plan ausgearbeitet werden kann, wie die Agenda 21 vom Rio Gipfel über eine Weltumweltorganisation besser umgesetzt werden kann und damit auch der Zerfall des Rechtsstaat, von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten.

„Neue“ Grundwerte der Rätediktatur

Statt dieser Grundwerte erklärt die EU in der Sozialagenda (Artikel 23): „Der soziale Zusammenhalt, die Ablehnung aller Formen der Ausgrenzung und Diskriminierung, die Gleichstellung von Männern und Frauen bilden die Grundwerte des europäischen Gesellschaftsmodells, wie dies auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon bekräftigt wurde.“ Was sich oberflächlich betrachtet gut anhört, wird dann zu einer erschreckenden Vision, wenn man erkennt, was in der EU alles nicht mehr zum europäischen Gesellschaftsmodell gezählt wird: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Demokratie, Gewaltenteilung, Nächstenliebe, Friedfertigkeit. Die neuen Grundwerte der EU sind hingegen in den Diktaturen des marxistischen Ostens fast gleichartig propagiert worden.

Von der Präsidentin bestimmtes Europäisches Parlament

Obwohl diese Grundrechtscharta nicht für rechtsverbindlich erklärt worden ist, erklärte die Präsidentin des europäischen Parlamentes, Nicole Fontaine, am 7. Dezember in Nizza trotzdem, das europäische Parlament werde nur noch Gesetzen zustimmen, die in Übereinstimmung mit dieser nichtdeklarierten neuen Verfassung stünden „auch wenn dabei ihrer vollständigen Übertragung in den Vertrag vorgegriffen werden muss.“ In Tat und Wahrheit müsste das Volk selbst einer neuen Verfassung zustimmen und es ist nicht erlaubt, dass sich die Vertretung des Volkes an ein Papier hält, das gar nicht vom Volk akzeptiert worden ist. Darüberhinaus sagt sie damit aus, dass sie festlegen kann, was die scheinbar unabhängigen Volksvertreter tun werden. Liegt das vielleicht daran, dass im europäischen Parlament einmal im Monat Hunderte von Abstimmungen im Minutentakt hintereinander stattfinden, so dass die einzelnen Parlamentarier in Wirklichkeit gar nicht richtig überlegen können, wie der französische Europaparlamentarier Alain Krivine in Readers Digest vom November 2000 erklärt (S. 134ff)

Erinnert sei daran: Die Journalisten hat man die ganze Zeit der Regierungskonferenz mit der Frage beschäftigt, ob eine einzige Person im Ministerrat in Zukunft je nach Land 2, 5, 28 oder 29 Stimmen gilt.

Das Prinzip der permanenten Revolution in der EU

Innerhalb von 10 Jahren hat die EU die Verträge, auf denen die Zusammenarbeit bestehen sollte und Recht abgeleitet wird, bereits das 3. Mal geändert. (Maastrich 1992, Amsterdam 1997, Nizza 2000) und schon 2004 sollen in einem weiteren Vertrag alle Veränderungen hin zu einer undemokratischen Konstruktion durchgesetzt werden, die in Nizza nicht gelungen sind. Das ist zumindest ungewöhnlich. Wenn man die Herkunft der meisten Regierungschefs aus der marxistischen Linken (Jospin, Schröder, Blair, d’Alema) kennt, so erinnert einen dieses Vorgehen an die „Theorie der systemüberwindenden Reformen“ oder der „permanenten Revolution“, die hier umgesetzt wird.